Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft, die darauf abzielen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten. Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4,5 Prozent erhöht. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Anpassungen und wie Sie diese im Rahmen der Alltagsbegleitung nutzen können.
Pflegegeld
Das Pflegegeld unterstützt Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden. Ab Januar 2025 gelten folgende monatliche Beträge:
• Pflegegrad 2: 347 Euro (vorher 332 Euro)
• Pflegegrad 3: 599 Euro (vorher 573 Euro)
• Pflegegrad 4: 800 Euro (vorher 765 Euro)
• Pflegegrad 5: 990 Euro (vorher 947 Euro)
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen finanzieren die Inanspruchnahme professioneller ambulanter Pflegedienste. Die neuen monatlichen Höchstbeträge ab 2025 sind:
• Pflegegrad 2: 796 Euro (vorher 761 Euro)
• Pflegegrad 3: 1.497 Euro (vorher 1.432 Euro)
• Pflegegrad 4: 1.859 Euro (vorher 1.778 Euro)
• Pflegegrad 5: 2.299 Euro (vorher 2.200 Euro)
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag dient der Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, wie beispielsweise der Alltagsbegleitung. Ab Januar 2025 erhöht sich dieser monatliche Betrag für alle Pflegegrade von 125 Euro auf 131 Euro.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Ab 2025 steigt der jährliche Höchstbetrag für Pflegegrade 2 bis 5 von 1.612 Euro auf 1.685 Euro.
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengeführt. Dies ermöglicht eine flexiblere Nutzung der Mittel entsprechend den individuellen Bedürfnissen.
Nutzen der erhöhten Leistungen für die Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe
Die Erhöhungen der Pflegeleistungen bieten erweiterte finanzielle Spielräume für die Inanspruchnahme von Alltagsbegleitung. Mit dem erhöhten Entlastungsbetrag können zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsangebote finanziert werden, die den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern und zur Entlastung der Angehörigen beitragen.
Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über die neuen Leistungsbeträge zu informieren und die Möglichkeiten der erweiterten Unterstützung im Alltag zu nutzen. Die Pflegekassen und Beratungsstellen stehen hierfür als Ansprechpartner zur Verfügung.

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