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Übersicht der Pflegeversicherungsleistungen mit Pflegesache


Pflegeleistungen bei Pflegegrad
Übersicht über alle Pflegeleistungen

Einleitung


Die Pflegeversicherung unterstützt pflegebedürftige Personen abhängig von ihrem Pflegegrad mit verschiedenen Leistungen. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen detailliert vor, was Ihnen gesetzlich zusteht, und wie Pflegesache Sie in diesem Prozess unterstützen kann.


Leistungstabelle nach Pflegegrad


Die Leistungen variieren je nach Pflegegrad. Hier ein Überblick:


Pflegegrad 1:

- Halbjährige Beratungsbesuche durch ambulante Pflegedienste (kostenlos & freiwillig)

- Pflegekurse für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Personen


Pflegegrad 2 und 3:

- Bei Inanspruchnahme des Pflegegeldes: halbjährige Beratungsbesuche durch ambulante Pflegedienste (kostenlos aber verpflichtend)

- Pflegekurse für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Personen


Pflegegrad 4 und 5:

- Bei Inanspruchnahme des Pflegegeldes: Beratungsbesuche 2x im Halbjahr durch ambulante Pflegedienste (kostenlos aber verpflichtend)

- Pflegekurse für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Personen


Details zu einzelnen Pflegeleistungen


Pflegegrade: Seit 2017 gibt es statt der früheren Pflegestufen die Pflegegrade 1-5, wobei der Fokus auf der verbleibenden Selbstständigkeit der Person liegt.


Pflegegeld: Wird gezahlt, um die häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche zu ermöglichen. Diese Unterstützung ist an regelmäßige pflegefachliche Beratung gebunden.


Kombinationsleistungen: Eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, um professionelle häusliche Pflege zu gewährleisten.


Pflegesachleistungen: Körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Unterstützung bei der Haushaltsführung für Pflegebedürftige der Grade 2-5.


Teilstationäre Tages- und Nachtpflege: Ergänzt die häusliche Pflege, wenn diese nicht ausreicht.


Vollstationäre Pflege: Langfristige Versorgung in einer Pflegeeinrichtung.


Stundenweise Verhinderungspflege: Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.


Kurzzeitpflege: Temporäre stationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege kurzzeitig nicht möglich ist.


Entlastungsbetrag: Zweckgebundener Betrag zur Entlastung pflegender Angehöriger oder ehrenamtlicher Helfer.


Pflegehilfsmittel: Produkte, die die Pflege zu Hause erleichtern und die Selbstständigkeit fördern.


Ambulant betreute Wohngruppen: Wohnformen für gemeinschaftliche pflegerische Versorgung.


Unterstützung durch Pflegesache über die Pflegeversicherung abrechnen


Nutzen Sie unsere individuellen Unterstützungsangebote über folgende Leistungen der Pflegeversicherung:

  • Entlastungsbetrag: 125 €/ Monat

  • Verhinderungspflege: Bis zu 2.418 €/ Jahr | Nutzen Sie zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld bis zu 2.418 € jährlich für zusätzliche Unterstützung.

  • Pflegesachleistung in Entlastungsbetrag umwandeln bis zu 40%: 304 € - 880 €/ Monat

  • Pflegegeld: 332 – 946 €/ Monat | Nehmen Sie Leistungen über Ihr Pflegegeld in Anspruch


Ein praktisches Beispiel


Mit 2.418 € Verhinderungspflege im Jahr haben Sie Anspruch auf bis zu 5 Stunden kostenlose Alltagsunterstützung oder Haushaltshilfe pro Woche – zusätzlich zum Pflegegeld.


Abschluss


Mit Pflegesache an Ihrer Seite können Sie die Vorteile Ihrer Pflegeversicherung optimal nutzen und die beste mögliche Unterstützung erhalten. Wir sind hier, um Sie durch jeden Schritt Ihres Pflegeprozesses zu führen.

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